Blog

Hou­ston – Bit­co­in hat ein Problem!

Nahezu die gesamte europäische Krypto-Startup-Szene ist davon betroffen. Sie tauschen Euro in Bitcoins, verwalten Kryptoeinheiten im Nutzerauftrag oder arbeiten mit Kryptowährungen.

Inhalt auf dieser Seite

Matrixbild

Wenn Sie direkt in Bit­co­ins oder ande­re Kryp­to­wäh­run­gen inve­stiert haben, dann soll­ten Sie jetzt die Füße vom Tisch neh­men und Ihre Ent­schei­dung gründ­lich über­den­ken. Von den Ent­wick­lern anfäng­lich als hoff­nungs­vol­les, aber idea­li­sti­sches Expe­ri­ment bezeich­net, von der Fach­pres­se gehypt, von der Finanz­au­to­kra­tie erst belä­chelt – jetzt gefürch­tet und von Inve­sto­ren gie­rig beob­ach­tet. Seit Ende 2015 wach­sen bei Bit­co­in zwei Pro­ble­me gefähr­lich an. Das eine nennt sich Brüs­sel, das ande­re hört auf den Namen Bitcoin.

Brüs­sel hat ein Pro­blem mit Bitcoin 

Das EU-Par­la­ment lässt sei­ne geschätz­ten 50.000 Beam­ten wie ein rie­si­ger Feu­er­qual­len­schwarm zwi­schen Brüs­sel, Straß­burg und Luxem­burg trei­ben. Gleich gif­ti­gen Ten­ta­keln krie­chen die Beam­ten mit Ihren nie­der­träch­ti­gen Ver­ord­nun­gen, Erklä­run­gen, Direk­ti­ven, Richt­li­ni­en, Para­gra­phen und Ver­laut­ba­run­gen zwi­schen die krea­ti­ven Kör­per Euro­pas.  Sie ver­ät­zen, ver­krüp­peln, betäu­ben! Und für jun­ge Start-Ups, neue Tech­no­lo­gien und ori­gi­nel­le Köp­fe ist schnell die töd­li­che Dosis an Geset­zen erreicht. Der aktu­el­le Angriff des büro­kra­ti­schen Mon­ster­schwarms ist die soge­nann­te „Vier­te Direk­ti­ve“. Sie legt ein Maß­nah­men­pa­ket fest, wel­ches die  EU-Staa­ten zwi­schen Juni 2015 und Juni 2017 abzu­ar­bei­ten haben. Sie ver­steht sich als Erwei­te­rung der „Drit­ten Direk­ti­ve“. Die­se ist bereits seit län­ge­rem in Kraft und soll noch immer die „Geld­wä­sche“ bekämp­fen. Zu die­sem „Kampf“ des euro­päi­schen „Gau­lei­ter Finan­zen“ gehö­ren fol­gen­de Einzelmaßnahmen:

  • Bar­geld­zah­lun­gen mit lega­ler Höchst­gren­ze nur bis 15.000 Euro;
  • Fest­schrei­bung der Auf­ga­ben von „Ver­pflich­ten­den Enti­tä­ten“ (Spit­zel) – etwa Finanz­dienst­lei­ster, Anwäl­te, Nota­re, Mak­ler und Kasinos;
  • Die Schnüf­fel­auf­ga­ben umfassen:
    • Kun­den iden­ti­fi­zie­ren und die Iden­ti­fi­zie­rung überprüfen
    • Geld­ver­kehr von Bür­ger aus­spio­nie­ren, aus­kund­schaf­ten, bespit­zeln, beschatten;
    • Anschwär­zen, Anzei­gen und bei Behör­den Mel­dung erstat­ten, bei Ver­dacht auf Geld­wä­sche oder Terrorfinanzierung;

Nur die Sta­si kann­te soviel „Trans­pa­renz“, noch bes­ser kann es jedoch die „Vier­te Direk­ti­ve“. Mit Ihr sinkt die Höhe erlaub­ter Bar­geld­zah­lun­gen auf 7.500 Euro, sie erklärt auch bereits die Steu­er­ver­mei­dung zum „mel­de­pflich­ti­gen Ver­dachts­fall“ und erwei­tert die “ver­pflich­te­ten Enti­tä­ten” um die gesam­te Glücks­spiel­bran­che – und, laut den aktu­ell­sten Plä­nen, auch um Bitcoin-Unternehmen.

Die­se „Vier­te Direk­ti­ve“ wird ein Mas­sen­ster­ben der Kryp­to­wäh­rungs­un­ter­neh­men in der EU aus­lö­sen.  Ein töd­li­cher Para­gra­phen-Biss! Beson­ders betrof­fen sind die “Betrei­ber von vir­tu­el­len Treu­hand-Wal­lets” (vir­tu­al cur­ren­cy cus­to­di­an wal­let pro­vi­ders). In einer Pres­se­mit­tei­lung wer­den die EU-Qual­len konkreter:

„… (die Wal­let Pro­vi­ders)… hal­ten Kon­ten mit vir­tu­el­len Wäh­run­gen im Auf­trag ihrer Kunden…In der Welt der ‘vir­tu­el­len Wäh­run­gen’ ent­spre­chen sie einer Bank oder einem ande­ren Zah­lungs­in­sti­tut, das Zah­lungs­kon­ten anbietet.“

Nahe­zu die gesam­te euro­päi­sche Kryp­to-Start­up-Sze­ne ist davon betrof­fen. Sie tau­schen Euro in Bit­co­ins, ver­wal­ten Kryp­to­ein­hei­ten im Nut­zer­auf­trag oder arbei­ten mit Kryp­to­wäh­run­gen. Das ist IHR Geschäfts­mo­del! Wer wei­ter­hin in die­sem Busi­ness blei­ben möch­te, muss sich in die Schweiz oder Sin­ga­pur bege­ben. Ver­mut­lich nicht die schlech­te­ste Lösung für Start­ups, aber das Pro­jekt hat noch mehr schlech­te Nachrichten:

Bit­co­in hat ein Pro­blem mit Bitcoin

Stark ver­ein­facht sind Block­chains eine ver­knüpf­te Ket­te von ver­schlüs­sel­ten (des­halb Kryp­to-Cur­ren­cy) Daten­blöcken, in denen Trans­ak­tio­nen gespei­chert sind. Die Trans­ak­tio­nen kön­nen ent­we­der den Inhalt eines Finanz­vor­gangs oder auch nur einen gesi­cher­ten Ver­weis auf einen Sach­ver­halt (s.g. Smart-Con­tracts) beinhal­ten. Bit­co­in arbei­tet mit einem Pro­of-of-Work-Ver­fah­ren, einem Lei­stungs­nach­weis in Form einer gelö­sten rechen­in­ten­si­ven mathe­ma­ti­schen Aufgabe.

Die­se Trans­ak­tio­nen wer­den in Grup­pen zu Blöcken zusam­men­ge­fasst. Die­ser Vor­gang nennt sich Mining und wird mit gut­ge­schrie­be­nen Bit­co­ins belohnt. Lei­der füh­ren die häu­fig syn­onym ver­wen­de­ten Begrif­fe „Bit­co­in“ und „Block­chain“ zur Kon­fu­si­on, denn Bit­co­in ist ledig­lich eine von vie­len mög­li­chen Anwen­dun­gen und Pro­of-of-Work ledig­lich eines von vie­len mög­li­chen Ver­fah­ren der Blockchain-Technologie.

Unüber­sicht­lin­ge Gebühren

Eine der ein­fluss­reich­sten, läng­jäh­ri­gen Bit­co­in-Ent­wick­ler Mike Hearn hat kürz­lich das Open-Source-Pro­jekt­team ver­las­sen und die inter­nen Pro­ble­me an die Öffent­lich­keit gebracht.

Die Trans­ak­ti­ons­ge­schwin­dig­keit ist nicht zeit­ge­mäß und nicht im Ansatz kon­kur­renz­fä­hig. Auf­grund stei­gen­der Nut­zer­zah­len wer­den Bit­co­in-Aus­zah­lun­gen oder Trans­ak­tio­nen erschwert oder sind teil­wei­se kaum noch mög­lich. Die bestehen­de Bit­co­in-Block­chain ver­ar­bei­tet der­zeit nur drei Trans­ak­tio­nen pro Sekun­de. Zum Ver­gleich: Allein das VISA-Kar­ten­sy­stem ver­ar­bei­tet schät­zungs­wei­se 2000 bis 4000 Trans­ak­tio­nen pro Sekunde.

Ein zuneh­mend unüber­sicht­li­cher Gebüh­ren­dschun­gel macht die Wäh­rungs­ko­sten intrans­pa­rent. Je nach Han­dels­platz, Han­dels­men­ge, Kauf- oder Ver­kaufs­an­ge­bot hängt die Gebüh­ren­hö­he oft noch von vie­len wei­te­ren Para­me­tern ab.

Seit Anfang des Jah­res 2016 ist die Bit­co­in Core Ver­si­on 0.12 aktiv, obwohl der über­wie­gen­de Teil der Bit­co­in-Com­mu­ni­ty die­se Imple­men­tie­rung abge­lehnt hat, wird durch die­se Pro­to­kol­län­de­rung eine ein­sei­ti­ge Rück­ab­wick­lung einer Zah­lung mög­lich. Das Ende für Bit­co­in-Bezah­lun­gen im Ein­zel- und Versandhandel.

Drin­gend not­wen­di­ge Ände­run­gen am Soft­ware­pro­to­koll wer­den auf­grund man­geln­der Ent­schei­dungs­fä­hig­keit, einem Kon­sens­dog­ma inner­halb des Ent­wick­ler­teams und poli­ti­scher Ein­fluss­nah­me nicht umge­setzt. Ein klei­ne Grup­pe von Chi­ne­si­schen Minern beherrscht über 50 Pro­zent der Mining-Rechen­lei­stung. Gera­de Sie pro­fi­tie­ren von einem insta­bi­len und zähen Bit­co­in-System. So wur­de die drin­gend not­wen­di­ge Anhe­bung der Block­grö­ße auf unbe­stimm­te Zeit ver­scho­ben. Und durch die gro­ße „staat­li­che Fire­wall“ ver­hin­dert die chi­ne­si­sche Staats­füh­rung mit Kapa­zi­täts­gren­zen erfolg­reich Kapi­tal­ab­flüs­se ins Ausland.

Pro­gram­mie­rer Zerstritten

Das ursprüng­li­che idea­li­sti­sche Open Source Expe­ri­ment Bit­co­in hat sei­ne jugend­li­che Unschuld ver­lo­ren. Die Ent­wick­ler­ge­mein­de ist hand­lungs­un­fä­hig, zer­strit­ten und wan­dert ab. Die Idea­le wur­den über Bord gewor­fen. Dezen­tra­li­tät, Inno­va­ti­ons­fä­hig­keit, Ent­schei­dungs­freu­de, Zuver­läs­sig­keit und Anony­mi­tät sind vorbei.

Wenn auch Bit­co­in even­tu­ell vor sei­nem Ende steht, so steht jedoch die Block­chain-Tech­no­lo­gie steht erst an Ihrem Anfang. Allein in den ver­gan­gen Mona­ten 12 Mona­ten floss in den USA mehr als 10 Mil­li­ar­den Green­backs an Risi­ko­ka­pi­tal in die neu­en Fin­tech-Start­ups im Sili­con-Val­ley. Die Block­chain-Tech­no­lo­gie wird als das „näch­ste gro­ße Ding“ im Inter­net gese­hen. Das näch­ste Goog­le, Face­book, You­tube, Ama­zon oder Face­book. Die gro­ßen „Big Boys“ der Finanz und High­Tech-Indu­strie sind alle dabei. Die Ein­zi­gen die das noch nicht kapiert haben, sind die qual­li­gen Beam­ten­schwär­me aus Brüs­sel. Euro­pa braucht ein drin­gend ein Sili­con-Val­ley – Sie aber beschäf­ti­gen sich mit Schim­mel­kä­se­ver­ord­nun­gen, Haar­föhn­ver­bo­ten, blei­frei­er Wild­schwein­mu­ni­ti­on, geschlechts­neu­tra­len Pis­soirs, Land­schafts­ver­ord­nun­gen für grie­chi­sche Zie­gen­hir­ten, bahn­bre­chen­den Öko­stan­dards für Dusch­brause­köp­fe etc. Ein rot­zi­ges, rück­grat­lo­ses, gif­ti­ges Schleim­tier – das ist die euro­päi­sche Büro­kra­tie. Jede Qual­len­pla­ge endet in einem plötz­li­chen, natür­li­chen Selbst­mord des kur­zen Lebens, danach sind die Gewäs­ser wie­der sauber.

Die­ser Arti­kel erschien zuerst auf: Juwe­len das Maga­zin.Hou­ston, Bit­co­in hat ein Problem!

Teilen:

Mehr aus dem Blog

Blindentastatur für barrierefreies Internet

Bar­rie­re­frei­es Webdesign

Das Bar­rie­re­frei­heits
stär­kungs­ge­setz (BFSG)
Am 22. Juli 2021 wur­de das Gesetz zur Umset­zung der Richt­li­nie (EU) 2019/882 des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates über die Bar­rie­re­frei­heits
anfor­de­run­gen für Pro­duk­te und Dienst­lei­stun­gen – (Bar­rie­re­frei­heits
stär­kungs­ge­setz – BFSG ) – im Bun­des­ge­setz­blatt veröffentlicht.

Hinterlassen Sie eine Nachricht

© 2024 Training.Internet.Coding privataktionaer.com ALLE RECHTE VORBEHALTEN! 

Anmelden

Newsletter Abo

Aktuelle Informationen Neue Seminare, Tips und Tricks rund um die IT.